Die besondere institutionelle Struktur der Baskischen Autonomen Gemeinschaft vereinigt die Foralorgane (Generalversammlungen und Territorialverwaltungen, deren Ursprung in den historischen Rechten der drei Territorien von Euskadi liegt und als Provinzial- oder Bezirksorgane zu verstehen sind) mit anderen, ranghöheren Institutionen wie das Baskische Parlament und die Baskische Regierung.
Das Autonomiestatut, das 1979 durch Volksabstimmung verabschiedet wurde und das Gesetz über die Historischen Territorien, das die Beziehungen zwischen den gemeinsamen Foralinstitutionen regelt, sieht eine konföderative Struktur der Autonomen Baskischen Gemeinschaft vor. Diese Struktur bringt das Prinzip der politischen Gleichstellung der drei historischen Territorien (Alava, Bizkaia und Gipuzkoa) mit der Berücksichtigung ihrer Persönlichkeit in Einklang.
Die Juntas Generales (Provinzialparlamente bzw. Landtage) - mit ähnlichen Funktionen wie die von Territorialparlamenten- sind befugt, partikularrechtliche Richtlinien und Verordnungen zu verabschieden. Die Debatten und Verabschiedung von Gesetzen zählt zu den Aufgaben des Baskischen Parlaments. Die Diputaciones (Territo-rialverwaltungen) besitzen als Regierungsorgan der historischen Territorien ausführende Gewalt.
Jede Generalversammlung setzt sich aus 51 Abgeordneten (mit unterschiedlichen Bezeichnungen in den einzelnen Territorien als Procuradores, Apoderados oder Procuradores-Junteros) zusammen. Sie werden in allgemeinen Wahlen, nach dem Grundsatz der jeweiligen Vertretung eines Wahlkreises, in diesem Fall Wahlbezirk, gewählt.
Die Diputados Generales (die Präsidenten der Territorialverwal-tungen) führen die Ausschreibung der Wahlen durch, wobei der Wahltermin und die Vorbereitung auf die Wahlen mit denen der Kommunalwahlen übereinstimmen.
Die Vorraussetzung der Kandidatenauftellung für diese Wahlen sind dieselben wie für andere Abstimmungen; das heißt, sie richten sich nach dem Verfassungsgesetz für allgemeine Wahlen und finden 27 Tage nach der Ausschreibung der Wahlen statt. Das geschieht aber nur dann, wenn alle nötigen Vorraussetzungen erfüllt sind. Der Wahlkampf beginnt 38 Tage nach der Ausschreibung. Bis dahin müssen alle Parteien die Liste ihrer Kandidaten aufgestellt haben. Der Wahlkampf dauert 15 Tage und endet um Mitternacht einen Tag vor den Wahlen.
RELATED LINKS
- Provinzialregierung Alava
- Provinzialregierung Bizkaia
- Provinzialregierung Gipuzkoa
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