Institutionelle Symbole des Baskenlandes: Ikurriña


 

ikurrina

In Artikel 5 des Autonomiestatuts von 1979 wird die Flagge des Baskenlandes festgelegt, wobei gleichzeitig auch die Flaggen und Fahnen der die Autonome Region des Baskenlandes bildenden Historischen Territorien anerkannt werden.

Die Flagge des Baskenlandes oder "Ikurriña" zeigt ein aus einem grünen Andreaskreuz, einem darüber liegenden weißen Kreuz und rotem Untergrund bestehendes Doppelkreuz.

Sie wurde ursprünglich von den Brüdern Luis und Sabino de Arana Goiri, beides jeweils Anreger und Gründer des baskischen Nationalismus, als Flagge Bizkais entworfen. Infolge ihrer Verwendung in jeglichen Lokalen, bei jeder Art von Veranstaltungen und ihrer Verbreitung in Gipuzkoa, Alava und Navarra sowie im französischen Baskenland verlor sie schließlich ihren partei- und gebietsbezogenen Inhalt und nahm ihre Bedeutung als baskische Flagge an. 1936 wurde sie von der baskischen Regierung zum offiziellen Emblem erklärt.

Ihren Gestaltern nach geht sie auf die Flagge Bizkaias zurück. Der rote Untergrund wurde dem roten Untergrund des Wappens von Bizkaia entlehnt. Auf diesen roten Untergrund kam in Berücksichtigung der grünen Farbe der Eiche, die auf dem Wappen von Bizkaia prangt, ein grünes Andreaskreuz und das weiße Kreuz, das kein anderes als das Kreuz ist, das auf diesem Wappen immer über dieser Eiche liegt. Ihre Symbolik war in der Absicht ihrer Urheber ganz einfach: Bizkaia, sein Sonderrecht und der religiöse Glaube in hierarchischer Verbindung.

Technische Spezifikationen

 

Fecha de la última modificación: 14/10/2005